Steuerlicher Wohnsitz in Spanien | Werden Sie ein steuerlicher Wohnsitz in Spanien. Informationen zur Einwanderung nach Spanien. Steuerlicher Wohnsitz in Spanien

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Spanien bleibt mit seinen außergewöhnlichen Kulturen und Landschaften ein sicherer Hafen zum Leben und Investieren. Die Zahl der Investoren und Anwohner, die sich dort jährlich niederlassen, zeigt das große Interesse für dieses Land. Trotz des relativ schwachen Wirtschaftswachstums in den letzten Jahren verstärkt die spanische Regierung ihre Politik zur Förderung von Unternehmertum und Beschäftigung. Vor diesem Hintergrund bietet Spanien ein flexibles und vorteilhaftes Steuersystem im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. FIDULINK raten Ihnen, in dieses prosperierende Land zu investieren.

 

Die Leistungen eines Steuerinhabers

Eine schrittweise Senkung der Steuersätze, eine erhebliche Steuerbefreiung und eine boomende Wirtschaft machen den spanischen Staat zu einem der ersten vielversprechenden Investitionsländer. Um das spanische Steuersystem besser auszunutzen, FIDULINK Machen Sie Sie darauf aufmerksam, dass die Körperschaftsteuer auf 15% festgesetzt ist und die Lohn- und Arbeitgebergebühren niedriger sind als in anderen Ländern. Die von einem in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen gezahlten Arbeitgeberbeiträge werden unabhängig vom Einkommen auf 255,86 Euro pro Monat festgesetzt. Ein System, das Anlegern eine einzigartige Chance bietet. Darüber hinaus gibt es die Zulagen und Abzüge, die je nach persönlicher Situation vorgesehen sind, z. B. die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder für Einzelpersonen oder die Abzüge für Reisekosten für Fachkräfte. Darüber hinaus wurde kürzlich die Vermögenssteuer abgeschafft. FIDULINK lädt Sie ein, mehr über die anderen Steuervorteile Spaniens zu erfahren.

Die Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit in Spanien

In Spanien ansässig zu werden, ist problemlos möglich. Eine dieser beiden Bedingungen muss erfüllt sein, um als in Spanien steuerpflichtig zu gelten: während eines Kalenderjahres länger als 183 Tage im Land zu bleiben oder ein Zentrum wirtschaftlicher Interessen im Land zu haben. Das anzuwendende Verfahren muss über einen Aufenthalt von 3 Monaten hinaus im zentralen Ausländerregister (Oficina de Extranjeros) eingeleitet werden. FIDULINK empfiehlt Ihnen, von einem Touristen zu einem Einwohner zu wechseln. Allerdings FIDULINK informiert Sie darüber, dass nur Staatsangehörige der Europäischen Union von einem längeren Aufenthalt profitieren und in Spanien steuerpflichtig werden können.

Wenn in 2007 die spanische Regierung entschieden hat, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht mehr erforderlich ist, FIDULINK ist der Ansicht, dass der Erwerb eines NIE (Numero de identificacion de Extranjero) derzeit von wesentlicher Bedeutung ist. Es wird als steuerliche Identifikationsnummer oder NIF (Numero de Identificacion Fiscal) für Ausländer angesehen. Ein nicht abgelaufener Personalausweis oder Reisepass reicht aus, um mit dieser Anfrage fortzufahren. Anschließend wird eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt. Sobald Sie im Besitz einer NIE sind; Sie können problemlos andere Verfahren durchführen, z. B. die Registrierung im Rathaus (Ayuntamiento), die Eröffnung eines Bankkontos ...

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